Was noch wichtig ist:

  1. Ich führe keine Therapien und Behandlungen im medizinischen Sinne aus
  2. Ich stelle keine Diagnosen
  3. Ich verfüge über keine medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten
  4. Ich gebe keine Heilversprechen
  5. Meine Behandlung ersetzt keine therapeutische Behandlung/Beratung
  6. Laufende Behandlungen sollten nicht unter- oder abgebrochen, hinausgeschoben oder unterlassen werden

Die Hilfe von mir als Energiebehandlerin ist eine Behandlung zur Wiederentdeckung, Wiedererlangung bzw. Stärkung der Selbstheilungskräfte deines eigenen Körpers.

 

Herzliche Grüße

Charlotte Fredenhagen

 

Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker. Urteil BVerfG – 1 BvR 784/03 – 02.03.2004 !